CCS-Protest

Presse

 

6. August 2010

Vattenfall lagert CCS-Projekt aus – Haftungsfrage unklar

 

Staatsanwaltschaft Cottbus prüft eine Anzeige wegen Betruges gegen Vattenfall. Hintergrund ist die Auslagerung der Erkundung und Lagerung von CO2 in eine eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaft, der Vattenfall Europe Carbon Storage GmbH. Medienberichten zufolge sei die ausgelagerte Tochter nur mit 50.000 Euro Stammkapital ausgestattet und deshalb nicht ausreichend haftbar bei einem Unglück.

 

Der Planungschef von Vattenfall, Detlev Dähnert  bestätigte bereits in der letzten Woche bei der Tagung des CCS-Beirates des Brandenburgischen Wirtschaftsministerium die Auslagerung des umstrittenen Projektes: „Wir haben eine Tochterfirma gebildet, aber die wird nicht die Erkundung durchführen“. Nach Angaben von Dähnert sollen Fachfirmen dies übernehmen. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen versuchte der Konzern zu beschwichtigen: Gemäß dem Entwurf für ein CCS-Gesetz werde Vattenfall verpflichtet Rücklagen zu bilden, um mögliche Haftungsfälle abdecken zu können, so Vattenfall.

 

Ob die Tochter von Vattenfall „Fachfirmen“ für die Erkundung beschäftigt oder nicht, stehe nicht zur Debatte, meinen die engagierten Bürger. Die Frage ist: Wer trägt die Verantwortung. Laut Handelsregister Cottbus liegt diese allein bei der Vattenfall-Tochter. Nach dem Handelsregisterauszug sei der Zweck der im Februar 2010 gegründete Vattenfall Europe Carbon Storage Verwaltungs GmbH „die Exploration von geologischen Speicherstätten sowie die Errichtung und der Betrieb von Kohlendioxidspeichern und von Kohlendioxidleitungen.“

 

Als „unerträglich“ bezeichnete der Sprecher der Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“, Mike Kess, diese „Salami-Taktik“ des schwedischen Energiekonzernes. Vattenfall habe die Erkundung nach Bergrecht beantragt, nicht nach dem CCS-Gesetz. Kess weist darauf hin, dass ein CCS-Gesetz bislang nur als Referentenentwurf vorliege und noch nicht gelte, somit sei der Konzern auch noch nicht zu der angesprochenen „Deckungsvorsorge“ verpflichtet.

 

Über die Höhe der Haftung bei auftretenden Schäden am Eigentum während der Erkundungsphase nach Bergrecht ist nichts bekannt: „Falls die Vattenfall-Tochter unterversichert ist, könnten die Brandenburgischen Landwirte und Grundeigentümer möglicherweise auf ihren Forderungen sitzen bleiben“, mutmaßt Kess. Die Ereignisse auf der Loveparade in Duisburg zeigten, wie wichtig klare und transparente Haftungsregelungen seien. Nach dem Unglück wurde bekannt, dass die Veranstaltung nur mit 7,5 Millionen Euro, und damit eklatant unterversichert war.

 

Obwohl bei der Erkundung noch kein CO2 verpresst werden soll, ist die Vattenfall-Tochter nicht vor erhebliche Schadensersatzforderungen gefeit, wie z.B. Erfahrungen aus Dänemark zeigen. Berichten zufolge untersuchte in Süd-Jütland ein polnischer Energiekonzern nach Erdöl und hinterließ massive Schäden. Über 500 Dänische Landwirte und Grundeigentümer klagten daraufhin, dass ihre Flächen durch den Einsatz von schweren Maschinen verwüstet worden waren. So warf beispielsweise der Landwirt Mogens Dalls dem Konzern vor, seine Felder mit vier Meter breiten und 40-50 cm tiefen Rillen verlassen zu haben. Zudem wurde seine Ernte vernichtet, da sich die Firma nicht an die Saatperioden hielt.

 

Die Bevölkerung Ostbrandenburg wehrt sich bereits gegen die Erkundung. Unter dem Motto „Kein Fussbreit auf unser Land“ rufen die engagierten Bürger zu einer Kundgebung auf dem Markplatz in Beeskow am 4. September auf. Die Bürgerinitiative erwartet mehrere hundert Teilnehmer und spricht von der größten Info-Veranstaltung unter freien Himmel, zu der bereits mehrere Verbände und Experten ihr Kommen angekündigt haben.

 

PNN zu Ermittlungen gegen Vattenfall

Berliner Zeitung zu Ermittlungen gegen Vattenfall

Bericht aus Dänemark