CCS-Protest

Presse

 

12. Oktober 2010

Auslagerung der CO2-Verpressung:Verfahren gegen Vattenfall wieder offen

 

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen  zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.

 

„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“ warnt BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.

 

Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.

 

In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.

 

Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI  mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.

 

Weitere  Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.